Zweck und Gemeinnützigkeit


  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung, Wissenschaft, und Forschung auf dem Gebiet der Flexibilisierung der Arbeitswelt, des Personaleinsatzes und der Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die Anforderungen der Wirtschaft und der Schutzinteressen von Arbeitnehmern im nationalen und internationalen Bereich sowie der Kooperation auf dem genannten Gebieten.
  1. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
    1. wirtschaftliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Bildung, auch durch Seminare, Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen,
    2. Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung,
    3. Organisation, Durchführung und Unterstützung von Forschungsvorhaben einschließlich der Vergabe von Forschungsaufträgen und -mittel sowie Organisation, Herausgabe und Unterstützung von wissenschaftlichen Publikationen, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt und des Dialogs zwischen Wirtschaft und Hochschulen, und zwar unter Beachtung von § 58 Nr. 1 und 2 AO.
    4. Vergabe von Stipendien an Studierende und Wissenschaftler, die bereit sind, sich für den Stiftungszweck einzusetzen,
    5. Mehrung der Kenntnis und des gesellschaftlichen Bewusstseins über die wirtschaftliche Bedeutung flexibler Arbeitsformen für eine innovative und anpassungsfähige Wirtschaft im Interesse aller Wirtschaftsteilnehmer und Beschäftigungen, insbesondere im Wege der Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und öffentlicher Diskussionen,
    6. wissenschaftliche Beobachtung und Untersuchung der internationalen Entwicklungen auf dem Gebiet der Flexibilisierung von Arbeitsformen, um auf Grundlage dieser Erkenntnisse frühzeitig in einen breiten Dialog mit Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Verbänden eintreten zu können.

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